1. Schadensersatzansprüchen, die aus der Beschädigung des versicherten Objektes entstehen. Pro Schadensfall stehen bis zu € 30.000,00 für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten – ohne Selbstbehalt – zur Verfügung.
2. Für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Auftragsarbeiten am Eigenheim eines Mitgliedes wird eingeschränkt – wie nachfolgend angeführt – ebenfalls aus dieser RS-Versicherung Versicherungsschutz gegeben. Das Mitglied hat Schutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnung oder Eigenheim bis zu einem Betrag von € 150,- pro Jahr und Mitglied, wobei sich das Mitglied an diesen Kosten mit 20% beteiligen muss. Eine gleichartige Einzelversicherung ohne ÖSV Mitgliedschaft würde Sie mindestens € 54,50 kosten.